Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Unternehmer – Verbraucher).
Diese Bedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Verträge über Leistungserbringung und oder über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, gelten als unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
Im Einzelfall schriftlich zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen.
Angebot und Vertragsschluss
Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums‑, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigungnichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts; außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wordensind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt richtige und pünktliche Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten voraus.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und für etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
Gefahrübergang, Versand, Verpackung
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, wenn nicht anders vereinbart, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Sach- und Rechtsmängel, Haftung
Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Im Falle eines Mangels sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Recht zur Minderung ist ausgeschlossen. Daneben ist der Käufer zur Forderung von Schadensersatz berechtigt; insoweit finden die Regelungen in Abschnitt VII. Anwendung.
Mängelansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer.
Rückinformationen zu potentiellen SVHC enthaltenen Stoffen werden auf Wunsch des Käufers von der SILAG Handel AG zur Verfügung gestellt.
Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Außerdem haftet der Verkäufer unbegrenzt für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Verkäufer haftet für die einfache fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Käufer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen; dies gilt auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer‑, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/ oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung n Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch orderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in edem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht ehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen ache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive er Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Lagerlogistikverträge
Soweit wir für den Käufer Leistungen im Bereich der Lagerung, Versendung oder Beförderung der Ware übernehmen, finden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils zur Zeit des Vertragsschlusses aktuellen Fassung Anwendung. Die ADSp gelten zu diesen Bedingungen ergänzend; im Falle von Widersprüchen gelten die ADSp vorrangig.
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so sind Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einschließlich dieser Bedingungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand 10/2012